Aufgrund der Reisebedingungen müssen Reisende, die ihren gebuchten Urlaub nicht antreten können, grundsätzlich Stornogebühren zahlen, nicht selten in einer Höhe von bis zu 80% der eigentlichen Reisekosten auch bis zu 100%, je näherer der Abflugtermin rückt. Um dieses zu vermeiden, ist der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung in jedem Falle zu empfehlen.
Damit sind bei einem Reiserücktritt all die Personen versichert, welche in dem Vertrag aufgelistet sind. Dabei ist es möglich, Versicherungsverträge nicht nur für Einzelpersonen, sondern auch für Familien oder sogar für Reisegruppen abzuschließen.
Auch gibt es spezielle Gründe, bei denen eine Reiserücktrittskostenversicherung in Kraft tritt; dazu zählen unerwartete, schwere Erkrankungen, Todesfälle, Schwangerschaften oder Impfunverträglichkeiten, Unfälle, Schäden am Eigentum der versicherten Person – zum Beispiel aufgrund von Naturgewalten (Überschwemmung, Feuer) oder strafbaren Handlungen (Raub, Diebstahl) – oder auch der Verlust des Arbeitsplatzes der versicherten Person. Voraussetzung für das Inkrafttreten der Versicherung ist dabei immer die Tatsache, dass dem Reisenden das Antreten bzw. eine Fortsetzung der Reise nicht mehr zumutbar ist.
Für höhere Gewalt oder Streiks – zum Beispiel durch das Flugpersonal – kommt die Versicherung nicht im Sinne einer Kostenerstattung auf.
Was die Leistungen betrifft, für die eine Versicherung dieser Art aufkommt, das sind aber nicht nur Leistungen vor dem allgemeinen Antritt der Reise, bei der die Kosten für die Entschädigung gezahlt werden, die der Reiseveranstalter für den Rücktritt verlangt, sondern auch Leistungen, welche nach Reiseantritt in Kraft treten. In dem Falle übernimmt das Versicherungsunternehmen die Kosten, welche aufgrund der vorzeitigen Beendigung der Reise entstehen, wie zum Beispiel einen vorzeitigen Rückflug.
Die Leistungen werden jedoch in Form eines Selbstgehaltes der versicherten Person eingeschränkt, denn bei einem Reiserücktritt muss jeder Versicherte einen festgesetzten Eigenanteil zahlen. Erfolgt der Reiserücktritt aufgrund einer Erkrankung, so müssen 20% der Reiserücktrittskosten von dem Reisenden übernommen werden.
Um Leistungen zu erhalten, sollten unbedingt alle Gründe unverzüglich angegeben werden, welche einen Reiserücktritt veranlasst haben. Auch sollte darauf geachtet werden, die entstehenden Kosten so gering wie möglich zu halten. Was die Frist betrifft, so verjährt der Anspruch auf Leistung sechs Monate ab Eintritt des Rücktrittsgrundes.
In jedem Falle lohnt es sich, Informationen einzuholen und sich intensiv über eine Reiserücktrittsversicherung beraten zu lassen – bevor es in den Urlaub geht!